Die TRGS 529 betont und fordert ganz klar, dass der Arbeitgeber den Einsatz von gefährlichen Stoffen dokumentieren und soweit wie möglich durch weniger gefährliche Alternativen ersetzen muss (Substitutionspflicht).
Weil uns nicht nur die Effektivität Ihrer Biogasanlage sondern auch Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitarbeiter am Herzen liegen, haben wir geforscht, welche Alternativen es zu den üblichen anorganischen Verbindungen gibt und unsere Produkte weiterentwickelt.
Mit Erfolg! Alle Spurenelementmischungen von SensoPower enthalten nun komplexierte Verbindungen. Für Sie bedeutet das:
- Gefahrstofffreie Spurenelemtmischungen gemäß TRGS 529: Als Betreiber müssen Sie weder eine Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, noch eine Unterweisung der Beschäftigten vorweisen.
- Anwenderfeundliche Spurenelementmischungen mit hoher Effizienz
- Hochverfügbare und geschützte Spurenelemente